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   BGH, 12.07.1990 - I ZR 237/88   

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https://dejure.org/1990,1609
BGH, 12.07.1990 - I ZR 237/88 (https://dejure.org/1990,1609)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1990 - I ZR 237/88 (https://dejure.org/1990,1609)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - I ZR 237/88 (https://dejure.org/1990,1609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Verwendung einer Geschäftsbezeichnung - Kennzeichenverletzung - Verpflichtung zur Unterlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 Satz 2; WZG § 24, § 31
    "Duft-Flacon"; Verwechslung zweier Kennzeichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 112
  • MDR 1991, 318
  • GRUR 1991, 139
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - I ZR 237/88
    Die Klägerin hat die Beklagte zu l, welche einen Handel mit Parfümerie-Waren und Kosmetikartikeln betreibt und den Abschluß von Franchiseverträgen anbietet, in einem am selben Tag vor dem Senat anstehenden Rechtsstreit wegen der "markenmäßigen" Verwendung der Bezeichnung "Flacon" in Anspruch genommen (I ZR 236/88).

    Diese hatte - unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Landgerichts im Parallelverfahren - I ZR 236/88 - (vgl. Anlage K 2) - die Verwechslungsfähigkeit von "Lancome" und "Flacon" wegen deren weitgehender klanglicher Übereinstimmung beanstandet.

  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88

    "L-Thyroxin"; Herkunftsweisende Funktion einer Wirkstoffangabe in einem

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - I ZR 237/88
    Das Berufungsgericht nimmt eine unzulässige zergliedernde Betrachtungsweise vor und berücksichtigt nicht im hinreichenden Umfange, daß bei der Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit gegenüberstehender Bezeichnungen auf den Gesamteindruck des Zeichens als Ganzes abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 454 - L-Thyroxin).
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - I ZR 237/88
    Tritt die Bezeichnung sonach dem Verkehr als ganzes gegenüber, erweist es sich als rechtsfehlerhaft, die Verwechslungsgefahr mit der vom Berufungsgericht allein - und nur bei unkorrekter Aussprache - festgestellten klanglichen Ähnlichkeit des Klagezeichens mit nur einem Bestandteil der angegriffenen Gesamtbezeichnung zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75

    Widerspruch gegen die Eintragung eines Markennamens - Verwechslungsgefahr bei

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - I ZR 237/88
    Auch schutzunfähige Bestandteile können in Verbindung mit anderen Teilen den Gesamteindruck eines Zeichens als Ganzes beeinflussen (BGHZ 66, 676, 678 - Shortening; BGH, Beschl. v. 3.12.1986 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - Mercol).
  • BGH, 02.07.1969 - I ZR 124/67

    Gebrauch einer bestimmten Bezeichnung und Nichtberechtigung der Untersagung des

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - I ZR 237/88
    Die Entscheidung des Senats vom 2.7.1969 - I ZR 124/67, auf welche sich das Berufungsgericht stützt, gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß.
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist es dabei grundsätzlich ohne Belang, auf welche Weise die Verwendung des zusammengesetzten Zeichens im geschäftlichen Verkehr auf der Ware oder für eine Dienstleistung die Beurteilung der prägenden Bedeutung eines Bestandteils dieses Zeichens beeinflussen kann (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; Urt. v. 12.7.1990 - I ZR 237/88, GRUR 1991, 139, 140 - Duft-Flacon).
  • BPatG, 03.08.1993 - 27 W (pat) 325/91

    Anmeldung der Wortfolge "Billy the Kid" zur Eintragung als Warenzeichen;

    Von ihrem jeweiligen Gesamteindruck her, der stets Ausgangspunkt bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist (vgl. zB BGH GRUR 1989, 264 "REYNOLDS R1"; 1991, 139 "Duft-Flacon"), weisen beide Zeichen deutliche Unterschiede auf.
  • BPatG, 29.11.2000 - 32 W (pat) 23/00
    Eine Verkürzung der angegriffenen Marke auf den Bestandteil "Innova" wäre daher nur zulässig, wenn diesem Element maßgebliche Bedeutung zugebilligt werden könnte, weil gerade dieser Bestandteil den Gesamteindruck der Marke prägt oder zumindest wesentlich mitbestimmt (BGH GRUR 1989, 264 "REYNOLDS R1; 1991, 139 "Duft-Flacon"; 1991, 319 "HURRICANE"; 1996, 198 "Springende Raubkatze").
  • BPatG, 18.10.2000 - 32 W (pat) 481/99
    Die Marken unterscheiden sich in ihrer Gesamtheit, auf die es für die Prüfung der Verwechslungsgefahr in erster Linie ankommt (BGH GRUR 1989, 264 "REYNOLDS R1; 1991, 139 Duft-Flacon"; GRUR 1996, 404 "Blendax Pep"; 1996, 406 "JUWEL"; GRUR 1996, 198 "Springende Raubkatze"), in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht deutlich.
  • BPatG, 07.02.1992 - 24 W (pat) 278/89

    Schutzfähigkeit der Bezeichnung "FLEUR"; Freihaltebedürfnis des französischen

    Wird diese Schutzfähigkeit verneint, bleiben die fraglichen Bestandteile bei der Erörterung der Verwechslungsgefahr - unbeschadet ihrer Wirkung auf den Gesamteindruck (BGH GRUR 1991, 139, 141 [BGH 12.07.1990 - I ZR 237/88] - Duft-Flacon) - außer Betracht (vgl. Althammer, WZG 4. Aufl, § 31 Rdnr 70; Baumbach-Hefermehl, WZG 12. Aufl, § 31 Rdnr 71 f; Ströbele, "Verwechslungsgefahr und Schutzumfang" in Festschrift zum hundertjährigen Bestehen der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, S 821, 842).
  • BPatG, 12.07.2000 - 32 W (pat) 346/99
    Eine Verkürzung der Widerspruchsmarke auf den Bestandteil "Daily" wäre daher nur zulässig, wenn diesem Bestandteil der Marke maßgebliche Bedeutung zugebilligt werden könnte, weil gerade dieser Bestandteil den Gesamteindruck der Marke prägt oder zumindest wesentlich mitbestimmt (vgl BGH GRUR 1989, 264 "REYNOLDS R1"; 1991, 139 "Duft-Flacon"; 1991, 319 "HURRICANE; 1996, 198 "Springende Raubkatze", 1996, 267 "AQUA"; 1996, 406 "JUWEL"; 1996, 777 "Joy", 1996, 404 "Blendax Pep").
  • BPatG, 18.03.1997 - 27 W (pat) 276/93

    Markenschutz - Verwechslungsgefahr mit kennzeichnungskräftiger

    Ausgangspunkt der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist stets der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Kennzeichnungen (BGH GRUR 1989, 264 "REYNOLDS R1"; 1991, 139 "Duft-Flacon"; 1996, 777 "JOY"), dh bei Kombinationsmarken und mehrgliedrigen Zeichen - wie hier ua der IR-Marke - unter Berücksichtigung des Bildelements und sämtlicher Wort- und Zahlenbestandteile.
  • BPatG, 12.04.2000 - 32 W (pat) 410/99
    Eine Verkürzung der angegriffenen Marke auf den Bestandteil "GOLDS" wäre daher nur zulässig, wenn diesem Bestandteil maßgebliche Bedeutung zugebilligt werden könnte, weil gerade dieser Bestandteil den Gesamteindruck der Marke prägt oder zumindest wesentlich mitbestimmt (BGH GRUR 1989, 264 "REYNOLDS R1; 1991, 139 "Duft-Flacon"; 1991, 319 "HURRICANE"; 1996, 198 "Springende Raubkatze).
  • BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91

    Eintragungsfähigkeit des Wortes "Mon Caprice"; Verwechslungsgefahr der Zeichen

    Nach dem Gesamteindruck, von dem bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr stets auszugehen ist (vgl. zB BGH GRUR 1989, 264 "REYNOLDS R1"; 1991, 139 "Duft-Flacon"), sind die Zeichen deutlich verschieden.
  • BPatG, 05.12.2000 - 33 W (pat) 91/00
    Die Entscheidung über die selbständig kollisionsbegründende Bedeutung eines Markenteils darf nicht in der Weise erfolgen, dass kennzeichnungsschwache Teile von vornherein außer Betracht bleiben (vgl BGH GRUR 1995, 808 - P3-plastoclin; 1991, 139 - Duft-Flacon).
  • BPatG, 19.04.2000 - 32 W (pat) 322/99
  • BPatG, 09.02.2000 - 32 W (pat) 339/99
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